Teilnahmebedingungen

Nutzungsbedingungen des Freizeitkalenders für Redaktionen

1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Nutzung des Freizeitkalenders.

Entgegenstehende Regelungen aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nicht akzeptiert.

2 Anbieter und Vertragspartner

Anbieter des Freizeitkalenders ist der Vogtlandkreis.

3 Leistungsbeschreibung

Der Vogtlandkreis stellt den Vertragspartnern – nachfolgend Redaktion – mit dem Freizeitkalender eine Datenbank zur Verfügung, um Informationen zu kulturellen, touristischen, sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen aus dem Bereich der Freizeitgestaltung, Wirtschaft oder Bildung zu publizieren.

 

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Bedingungen, unter denen Redaktionen Veranstaltungen in die Datenbank eintragen können.

Die Leistungen des Freizeitkalenders erfolgen auf dienstvertraglicher Natur. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet. Der Anbieter leistet alleine das Betreiben der Datenbank und die Möglichkeit des Online Zugriffs in den Betriebszeiten von 0 Uhr bis 24 Uhr (MEZ) an 7 Tagen pro Woche. Innerhalb dieser Betriebszeiten soll der Anbieter der Redaktion eine mittlere Verfügbarkeit der Datenbank von 97 % gewähren.

Daten und Veranstaltungshinweise werden nicht vom Anbieter in die Datenbank eingestellt.
Der Datenbankbetreiber schuldet nur den Betrieb der Datenbank, und die Möglichkeit, dass Redaktionen Veranstaltungsankündigungen in die Datenbank eintragen können. Die Leistung des Anbieters umfasst nicht, Daten zu beschaffen oder zu aktualisieren.

Der Anbieter ist berechtigt, das Leistungsangebot (Datenbankinhalt, Struktur der Datenbank und Benutzeroberfläche usw.) zu ändern, ergänzen, erweitern oder sonst zu modifizieren, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit der Redaktion geschlossenen Vertrages nicht erheblich beeinträchtigt wird. Die Redaktion wird über entsprechende Änderungen von dem Anbieter benachrichtigt.

Auf Wunsch nehmen Mitarbeiter des Anbieters Schulungen bei den Redaktionen vor. Die Kosten dieser Schulung ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.

4 Zugang zur Datenbank

Die Nutzung der Datenbank ist nur zugelassenen Redaktionen und deren registrierten Redakteuren erlaubt. Die Nutzung setzt eine Anmeldung und Zulassung voraus. Die bei der Anmeldung abgefragten Daten sind richtig und vollständig mitzuteilen.

Die Redaktion erhält nach der Anmeldung eine Zugangskennung und ein Password. Die zugewiesene Zugangskennung sowie das Password sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren.

Werden unter einer Zugangskennung dreimal hintereinander falsche Password-Eingaben registriert, wird die Verbindung unterbrochen. Es sind in diesem Falle neue Zugangsdaten zu beantragen.

Möchte die Redaktion andere Personen damit beauftragen, Einträge in die Datenbank vorzunehmen (Redakteure), so hat die Redaktion die beauftragten Personen einzeln anzumelden. Es ist ferner eine Person zu benennen, die als Ansprechpartner bei Problemen oder Konflikten dient (Chefredakteur). Der Chefredakteur muss das Recht haben, die Beiträge der anderen Redakteure zu verändern oder aus der Datenbank zu nehmen.

Scheiden Redakteure aus den Diensten der Redaktion aus, ist der Anbieter hiervon in Kenntnis zu setzen, damit der Zugang geschlossen werden kann.

5 Pflichten der Redaktion

Der Anbieter stellt der Redaktion im Backend des Freizeitkalenders eine Benutzungsanweisung zum Download zur Verfügung (Freizeitkalender_Handbuch.pdf). Die Redaktion ist verpflichtet, die dort gegebenen Hinweise, insbesondere bezüglich des Zugriffs auf die Datenbank und Einträge in die Datenbank zu beachten.

Die Redaktion hat die Redakteure auf die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen zu verpflichten.

Für Störungen und Schäden, die unter ihrer Nutzerkennung durch sie oder durch Dritte verursacht werden, ist die Redaktion verantwortlich.

Die Redaktion, ebenso die Redakteure, sind nicht berechtigt, unbefugten Dritten über ihren Account Zugang zu der Datenbank zu gewähren. Die Daten für den Zugang zur Datenbank sind vertraulich zu halten. Soweit Dritte Zugang oder Kenntnis von diesen Daten haben, ist dies dem Betreiber der Datenbank unverzüglich mitzuteilen und neue Zugangsdaten anzufordern.

Gehen von der Redaktion oder deren technischen Anlagen Störungen aus, die den Betrieb der Datenbank beeinträchtigen, stören, oder den Betrieb gefährden, kann die Redaktion ganz oder vorübergehend von der Nutzung der Datenbank ausgeschlossen werden. Eine Zulassung zur Nutzung wird erst wieder erteilt, wenn die Ursache der Störung von der Redaktion nachgewiesen beseitigt ist.

Die Kosten der für den Zugang zur Datenbank erforderlichen technischen Anlagen trägt die Redaktion.

6 Verbotene Eintragungen

Der Anbieter stellt den Redaktionen mit dem Freizeitkalender eine Datenbank zur Verfügung, um Informationen zu kulturellen, touristischen, sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen aus dem Bereich der Freizeitgestaltung zu publizieren. Die Datenbank dient daher der Erfassung und Publizierung von Veranstaltungen aus der Freizeitwirtschaft, insbesondere folgenden Bereichen:
a) Kultur,
b) Sport,
c) Tourismus,
d) Vereinsleben,
e) Bildung,
f) Wirtschaft,
g) Freizeitgestaltung.

Der Gebrauch der Datenbank für die Einstellung oder Ankündigung von Veranstaltungen anderer Art ist nicht erlaubt.

Nicht erlaubt sind insbesondere Eintragungen, die Veranstaltungen mit jugendgefährdendem oder nicht jugendfreien, pornographischen, gewaltverherrlichenden, extremistischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, diskriminierenden oder sonst gesetzwidrigen Inhalten betreffen und bewerben, oder bei denen sexuelle Dienstleistungen gleich welcher Art angeboten, vermittelt, oder sonst mittelbar oder unmittelbar beworben werden. Ebenso verboten sind Veranstaltungen, die den Genuss von Drogen zum Inhalt haben oder direkt mit unlimitiertem Drogengenuss werben (z.B. Veranstaltungen mit Flatrates für Alkohol etc).

Der Freizeitkalender soll politisch und weltanschaulich neutral und allen gesell­schaftlichen Gruppierungen akzeptabel bleiben. Veranstaltungen der Politik, der Gewerk­schaften oder Arbeitgeberverbände, oder sonstigen Lobbygruppen sollen daher nicht ein­getragen werden.

7 Verantwortlichkeit für Einträge

Die Redaktion ist für die eingestellten Inhalte selbst verantwortlich. Sie hat insbesondere sicher zu stellen, dass die Eintragungen nicht gegen Gesetze oder Rechte Dritter oder gegen die Regelungen dieser Nutzungsbedingungen verstoßen. Sie sind weiter für die Richtigkeit und Aktualität der Eintragungen verantwortlich. Die Redaktion ist weiter verantwortlich für die unverzügliche Korrektur von Daten bei Änderungen sowie Absage von Veranstaltungen.

Dem Anbieter obliegt nicht die Pflicht, Einträge auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Korrektheit oder Rechtskonformität zu überprüfen oder eingetragene Daten zu pflegen.

8 Folge bei Verstößen, Freistellungsklausel

Verstoßen Einträge gegen gesetzliche Bestimmungen oder die vorgenannten Verpflichtungen, oder verletzt ein Eintrag die Rechte Dritter, hat der Anbieter das Recht, Einträge bis zur endgültigen Klärung zu sperren oder aus der Datenbank zu entfernen.

Verletzen Eintragungen die Rechte Dritter, und wird der Anbieter deswegen in Haftung genommen, so informiert er die Redaktion unverzüglich. Die Redaktion hat in diesem Fall dem Anbieter alle notwendigen Informationen zu geben, die zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs notwendig sind.

Die Redaktion stellt den Anbieter von Ansprüchen frei, die Veranstalter oder Dritte gegenüber dem Betreiber wegen Verletzung ihrer Rechte durch von der Redaktion eingestellte Inhalte geltend machen. Die Redaktion verpflichtet sich hierbei, auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung des Betreibers einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

9 Preise

Für Abruf und Nutzung des Freizeitkalenders wird im jetzigen Zeitpunkt kein Entgelt erhoben. Der Anbieter behält sich vor, zukünftig hiervon abzuweichen.

Die Redaktion wird von einer Entgeltpflicht vorab schriftlich informiert. Sie kann dann binnen Monatsfrist entscheiden, die Dienste des Freizeitkalenders entgeltpflichtig weiter zu nutzen.

Eine Abrechnung erfolgt auf Grundlage der über die Eingabe der Benutzerkennung und des Passwortes vorgenommenen Identifikation der Redaktion. Der auf der monatlichen Rechnung angegebene Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Rechnung fällig und innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.

10 Nutzungsrechte an den Datenbankinhalten

Die Datenbank sowie die einzelnen Inhalte sind – soweit nicht anders vermerkt – urheber­rechtlich geschützt. Die Redaktion ist verpflichtet, die bestehenden Urheberrechte zu beachten und verpflichtet sich, diese nicht zu verletzen. Insbesondere darf die Datenbank oder Teile hiervon nicht ohne Erlaubnis und Einwilligung des Anbieters kopiert oder sonst vervielfältigt werden.

Der Anbieter ist berechtigt, die bereitgestellten Inhalte mit einer Kennung / Kodierung zu versehen, um eine unautorisierte Nutzung zu verhindern. Die Redaktion ist nicht berechtigt, diese Kodierungen zu beseitigen. Der Anbieter ist berechtigt, die Kodierungstechnik nach dem Stand der technischen Entwicklung und im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit weiter zu entwickeln.

11 Datenschutz, Sammlung von Nutzerdaten

Der Anbieter ist berechtigt, zur Sicherung des Betriebs der Datenbank sowie für den Fall der Abrechnung Daten über leistungsrelevante Vorgänge zu sammeln, insbesondere Nutzungsart, Übermittlungsinhalt, Übermittlungsdauer, persönliche Daten zur Identifizierung des Redakteurs.

Der Anbieter wird diese Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Grundsätze sammeln und verwerten.

12 Gewährleistung und Haftung

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistung besteht in der Nacherfüllung, also der Nachbesserung der Arbeit.

Der Anbieter haftet nicht für Bestand, Eignung und Fehlerfreiheit der von der Redaktion verwendeten öffentlichen Übertragungsleitungen und der eigenen Datenkommunikationsgeräte des Nutzers.

Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Der Anbieter haftet bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht höchstens im Umfang des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

Die gesetzliche Haftung für Körper- und Personenschäden, bei Übernahme einer Garantie (z.B. Eigenschaftszusicherung) oder eines Beschaffungsrisikos sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Hier haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

13 Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

Der Vertrag kann jederzeit von beiden Seiten ohne Begründung mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist insbesondere gegeben, wenn durch die Redaktion Störungen auf den Betrieb der Datenbank ausgehen und die Redaktion die Störungen trotz Abmahnung nicht unterlässt.

14 Schlussbestimmungen

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters in Plauen.

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.

Nutzungsbedingungen des Freizeitkalenders für Herausgeber

1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Nutzung des Freizeitkalenders durch Herausgeber – nachfolgend Nutzer.

Entgegenstehende Regelungen aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Geschäftspartner werden nicht akzeptiert.

2 Anbieter und Vertragspartner

Anbieter des Freizeitkalenders ist der Vogtlandkreis.

Er gewährt Herausgebern – nachfolgend Nutzer – das Recht zur Nutzung der Datenbank gemäß den nachfolgenden Nutzungsbedingungen.

3 Leistungsbeschreibung

Der Vogtlandkreis stellt dem Nutzer im Freizeitkalender Informationen zu kulturellen, touristischen, sportlichen oder sonst Veranstaltungen aus dem Bereich der Freizeitgestaltung, Wirtschaft oder Bildung zur Verfügung.

Diese Nutzungsbedingungen regeln:
a) den Online-Abruf der Datenbank oder einzelner Teile hiervon;
b) die Vervielfältigung einzelner Datenbankinhalte durch den Nutzer im Wege des Downloads oder eines Ausdrucks.

Die Leistungen des Freizeitkalenders erfolgen auf dienstvertraglicher Natur. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet. Der Anbieter leistet alleine das Betreiben der Datenbank und die Möglichkeit des Online Zugriffs in den Betriebszeiten von 0 Uhr bis 24 Uhr (MEZ) an 7 Tagen pro Woche. Innerhalb dieser Betriebszeiten soll der Anbieter dem Nutzer eine mittlere Verfügbarkeit der Datenbank von 97 % gewähren.

Daten und Veranstaltungshinweise werden von den Veranstaltern in die Datenbank eingestellt. Der Anbieter ist bestrebt, die Inhalte der Datenbank aktuell zu halten. Der Datenbankbetreiber schuldet aber nur den Betrieb der Datenbank, und die Möglichkeit des Zugriffs auf den Inhalt der Datenbank. Die Leistung des Anbieters umfasst nicht, Daten zu beschaffen oder zu aktualisieren.

Der Anbieter ist berechtigt, das Leistungsangebot (Datenbankinhalt, Struktur der Datenbank und Benutzeroberfläche usw.) zu ändern, ergänzen, erweitern oder sonst zu modifizieren, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrages nicht erheblich beeinträchtigt wird. Der Nutzer wird über entsprechende Änderungen von dem Anbieter benachrichtigt.

Auf Wunsch nehmen Mitarbeiter des Anbieters Schulungen beim Nutzer vor. Die Kosten dieser Schulung ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.

4 Zugang zur Datenbank durch den Nutzer

Die Nutzung der Datenbank setzt eine Anmeldung und Zulassung voraus. Die abgefragten Daten sind richtig und vollständig mitzuteilen.

Der Nutzer erhält nach der Anmeldung eine Zugangskennung und ein Password. Der Nutzer hat die ihm zugewiesene Zugangskennung sowie das Password vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren.

Werden unter einer Zugangskennung dreimal hintereinander falsche Password-Eingaben registriert, wird die Verbindung unterbrochen.

5 Pflichten des Nutzers

Der Anbieter stellt dem Nutzer unter der Rubrik »Nutzungshinweise« eine Benutzungsanweisung zum Download zur Verfügung. Der Nutzer ist verpflichtet, die dort gegebenen Hinweise bezüglich des Zugriffs auf die Datenbank, die Recherche in der Datenbank und des Downloads von Inhalten zu beachten.

Für Störungen und Schäden, die unter seiner Nutzerkennung durch Ihn oder durch Dritte verursacht werden, ist der Nutzer verantwortlich.

Der Nutzer ist nicht berechtigt, Dritten über seinen Account Zugang zu der Datenbank zu gewähren. Die ihm zugeteilten Daten für das Abrufen von Informationen aus der Datenbank hat er geheim zu halten. Soweit Dritte Zugang oder Kenntnis von diesen Daten haben, ist der Nutzer verpflichtet, dies dem Betreiber der Datenbank mitzuteilen.

Gehen von dem Nutzer Störungen aus, die den Betrieb der Datenbank beeinträchtigen, stören, oder den Betrieb gefährden, kann der Nutzer ganz oder vorübergehend von der Nutzung der Datenbank ausgeschlossen werden. Eine Zulassung zur Nutzung wird erst wieder erteilt, wenn die Ursache der Störung vom Nutzer nachgewiesen beseitigt ist.

6 Preise

Für Abruf und Nutzung des Freizeitkalenders wird im jetzigen Zeitpunkt kein Entgelt erhoben. Die Anbieter behalten sich vor, zukünftig hiervon abzuweichen.

Die Nutzer werden von einer Entgeltpflicht vorab schriftlich informiert. Sie können dann binnen Monatsfrist entscheiden, die Dienste des Freizeitkalenders entgeltpflichtig weiter zu nutzen.

Eine Abrechnung erfolgt auf Grundlage der über die Eingabe der Benutzerkennung und des Passwortes vorgenommenen Identifikation des Nutzers. Der auf der monatlichen Rechnung angegebene Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Rechnung fällig und innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.

7 Nutzungsrechte an den Datenbankinhalten

Die Datenbank sowie die einzelnen Inhalte sind – soweit nicht anders vermerkt – urheberrechtlich geschützt. Der Nutzer ist verpflichtet, die bestehenden Urheberrechte zu beachten und verpflichtet sich, diese nicht zu verletzen. Insbesondere darf die Datenbank oder Teile hiervon nicht ohne Erlaubnis und Einwilligung des Anbieters kopiert oder sonst vervielfältigt werden.

Der Anbieter ist berechtigt, die bereitgestellten Inhalte mit einer Kennung / Kodierung zu versehen, um eine unautorisierte Nutzung zu verhindern. Der Nutzer ist nicht berechtigt, diese Kodierungen zu beseitigen. Der Anbieter ist berechtigt, die Kodierungstechnik nach dem Stand der technischen Entwicklung und im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit weiterzuentwickeln.

8 Datenschutz, Sammlung von Nutzerdaten

Der Anbieter ist berechtigt, zur Sicherung des Betriebs der Datenbank sowie für den Fall der Abrechnung Daten über leistungsrelevanten Vorgänge zu sammeln, insbesondere Nutzungsart, Übermittlungsinhalt, Übermittlungsdauer, persönliche Daten zur Identifizierung des Nutzers.

Der Anbieter wird diese Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Grundsätze sammeln und verwerten.

9 Gewährleistung und Haftung

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistung besteht in der Nacherfüllung, also der Nachbesserung der Arbeit.

Der Anbieter haftet nicht für Bestand, Eignung und Fehlerfreiheit der vom Nutzer verwendeten öffentlichen Übertragungsleitungen und der eigenen Datenkommunikationsgeräte des Nutzers.

Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Der Anbieter haftet bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht höchstens im Umfang des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

Die gesetzliche Haftung für Körper- und Personenschäden, bei Übernahme einer Garantie (z.B. Eigenschaftszusicherung) oder eines Beschaffungsrisikos sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Hier haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10 Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

Der Vertrag kann jederzeit von beiden Seiten ohne Begründung mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist insbesondere gegeben, wenn durch den Nutzer Störungen auf den Betrieb der Datenbank ausgehen und der Nutzer die Störungen trotz Abmahnung nicht unterlässt.

11 Schlussbestimmungen

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters in Plauen.

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.